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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Edit-cam Andreas Dahlmann

  • 1 Geltungsbereich

Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich gemäß dieser Geschäftsbedingungen. Die AGBs des Auftraggebers finden keine Anwendung. Hiervon abweichende Regelungen sind nur wirksam, wenn sie durch Edit-cam Andreas Dahlmann schriftlich bestätigt sind.

 

  • 2 Angebote, Vertragsabschluss, Nachtragsangebote

 

Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt entweder mit der schriftlichen Beauftragung durch den Auftraggeber per Post / FAX oder bei mündlich erteilten Aufträgen mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch Edit-cam Andreas Dahlmann zustande. Einwendungen gegen die Auftragsbestätigung sind innerhalb von drei Werktagen in schriftlicher Form anzuzeigen, ansonsten gilt der Vertrag als angenommen. Mit dem Vertragsabschluß übernimmt der Auftraggeber die Abnahmeverpflichtung. Die in der Auftragsbestätigung genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die zugrunde liegenden Leistungen und Aufwendungen unverändert bleiben. Kosten für Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und etwaige Versandkosten werden gesondert ausgewiesen. Zusätzliche, vom Auftraggeber im Zuge der Projektdurchführung geforderten Leistungen bedingen ein schriftliches Nachtragsangebot mit entsprechender Beauftragung und Bestätigung. Die zusätzlichen Leistungen werden erst nach Auftragsklarheit erbracht. Edit-cam Andreas Dahlmann haftet in diesem Fall nicht für Verschiebungen im Liefertermin, wenn diese auf eine verspätete Auftragsklarheit im Bereich der Zusatzleistungen zurückzuführen ist.

 

  • 3 Stornierung

 

Eine Stornierung ist nur in begründeten Ausnahmefällen auf schriftlichem Wege möglich. In diesem Fall werden die bereits begonnenen Arbeiten, Aufwendungen und Fremdkosten gemäß dem Grad ihrer Fertigstellung in Rechnung gestellt zzgl. einer Stornogebühr in Höhe von 20 % des Netto-Auftragswertes. Das Eigentum an der halbfertigen bzw. fertigen stornierten Ware bleibt bei Edit-cam Andreas Dahlmann.

 

  • 4 Zahlungsbedingungen

 

Der Rechnungsbetrag ist innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Zur Fristwahrung gilt ausschließlich der Zahlungseingang auf dem auf der Rechnung angegebenen Konto bzw. bei Schecks und Wechseln das tatsächliche Verfügungsdatum. Bei Erstaufträgen ist Edit-cam Andreas Dahlmann berechtigt, ganz oder teilweise Vorkasse zu verlangen. Dies gilt auch bei Zweifeln an einem fristgerechten Ausgleich offener Forderungen. Bei Aufträgen mit einem hohen Fremd- oder Produktionskostenanteil ist Edit-cam Andreas Dahlmann berechtigt, eine Vorauszahlung in voller oder teilweiser Höhe zu verlangen bzw. die Aufträge nicht auf eigene Verantwortung, sondern im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu erteilen. Edit-cam Andreas Dahlmann ist berechtigt, im Projektverlauf mehrere Abschlagsrechnungen zu stellen. Skonto darf vom Auftraggeber nur in der auf der Rechnung angegebenen Form gezogen werden.

 

  • 5 Zahlungsweise

 

Die Zahlung hat in bar oder mittels Bank- oder Postüberweisung zu erfolgen. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber ohne Skonto-Gewährung angenommen. Diskont und Spesen trägt der Auftraggeber. Für die rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und Rückleitung eines Wechsels oder Schecks bei Nichteinlösung haftet Edit-cam Andreas Dahlmann nicht, sofern Edit-cam Andreas Dahlmann oder seinen Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Gutschriften für Schecks und Wechsel erfolgen unter Vorbehalt des Eingangs mit Wertstellung zu dem Tage, an welchem Edit-cam Andreas Dahlmann über den Gegenwert verfügen kann. Rechtswege geltend zu machen. Edit-cam Andreas Dahlmann kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf seine Firma hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat. Zudem darf Edit-cam Andreas Dahlmann mit allen Ertragserzeugnissen Eigenwerbung ohne Einschränkung betreiben.

 

  • 6 Zahlungsverzug

 

Gerät der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung ganz oder teilweise in Verzug und geht ein von ihm gegebener Wechsel oder Scheck zu Protest oder wird insbesondere eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers bekannt, ist Edit-cam Andreas Dahlmann berechtigt, Vorauszahlung und sofortige Zahlungen aller offenen, auch der noch nicht fälligen zu verlangen. Des weiteren ist Edit-cam Andreas Dahlmann berechtigt, noch nicht gelieferte Ware zurückzuhalten sowie die Arbeit an noch laufenden Aufträgen einzustellen. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen mindestens in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht berührt.

 

  • 7 Annahmeverzug

 

Die Abnahme der Ware durch den Käufer/Auftraggeber ist eine vertragliche Hauptpflicht. Befindet er sich mit der Abnahme des Gewerks / der Ware in Verzug und leistet er eine geforderte Vorauszahlung nicht, so ist Edit-cam Andreas Dahlmann berechtigt, einen pauschalen Schadensersatzanspruch neben etwa bereits entstandenen Frachtkosten in Höhe von 40% des Netto-Warenwertes geltend zu machen. Bei speziell für den Auftraggeber erstellten oder gefertigten Waren gilt eine 100-prozentige Schadensersatzforderung als vereinbart.

 

  • 8 Liefertermine

 

Liefertermine sind nur gültig, soweit sie von Edit-cam Andreas Dahlmann ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Abweichungen von bestätigten Lieferterminen werden von Edit-cam Andreas Dahlmann schriftlich angezeigt und begründet. Ist die Verzögerung auf den Auftraggeber zurückzuführen, gilt der nächstmögliche Liefertermin als vertraglich vereinbart. Gerät Edit-cam Andreas Dahlmann ohne Einwirkung des Auftraggebers mit seinen Leistungen in Verzug, so ist Edit-cam Andreas Dahlmann zunächst eine angemessene Nachfrist von 4 Wochen zu gewähren. Nach Ablauf dieser Frist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Verzögert sich die Lieferung bzw. Herstellung der Ware in Folge von Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr oder anderen Fällen höherer Gewalt, verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer der hierdurch entstanden Verzögerungen.

 

  • 9 Warenversand

 

Ein erforderlicher Versand der Ware erfolgt grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Eine Haftung für Edit-cam Andreas Dahlmann für Versandschäden besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Transport-Versicherungen werden von Edit-cam Andreas Dahlmann nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Auftraggebers vorgenommen nach den jeweiligen Speditionsbedingungen des Transportführers. Verpackungskosten werden berechnet.

 

  • 10 Mängelrügen

 

Der Auftraggeber hat die gelieferte Ware sowie etwa zur Korrektur übersandte Produkte in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht auf den Auftraggeber über, sofern er die Ware schriftlich oder mündlich zur Produktion freigegeben hat. Etwaige Beanstandungen müssen innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware unter Angabe vom Gründen schriftlich per Einschreiben/Rückschreiben geltend gemacht werden. Handelsübliche oder geringfügige, technisch nicht vermeidbare Abweichungen in Qualität, Form, Größe oder Farbe berechtigen nicht zu Beanstandungen. Für mangelhafte Ware leistet Edit-cam Andreas Dahlmann nach seiner Wahl Ersatz oder Gutschrift und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder der Auftraggeber kann Edit-cam Andreas Dahlmann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachweisen. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers bestehen nicht. Mangelhafte Ware ist innerhalb von 14 Tagen ab Auslieferung an Edit-cam Andreas Dahlmann zurückzusenden, zur Vermeidung unnötiger Kosten jedoch nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die beanstandungsfreie Teillieferung für den Auftraggeber erkennbar ohne Interesse sind. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haften Edit-cam Andreas Dahlmann grundsätzlich nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In diesem Fall ist Edit-cam Andreas Dahlmann von jeglicher Haftung befreit, sofern ViSU- L die Ansprüche an den Zulieferanten an den Auftraggeber abgetreten hat. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Produktionsmenge können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.

 

  • 11 Eigentum und Copyright

 

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum von Edit-cam Andreas Dahlmann. Der Auftraggeber darf die Ware in ordnungsgemäßem Geschäftsverkehr weiterveräußern. Sämtliche Forderungen aus dem Weiterverkauf von Vorbehaltsware werden bereits jetzt an Edit-cam Andreas Dahlmann abgetreten. Edit-cam Andreas Dahlmann nimmt die Abtretung hiermit an. Bei Zahlungseinstellung ist der Auftraggeber verpflichtet, unverzüglich eine Aufstellung über die noch vorhandenen Eigentumsvorbehalte sowie eine Aufstellung der Forderung gegenüber Drittschuldnern nebst Rechnungs-Abschriften zu übersenden. Edit-cam Andreas Dahlmann steht darüber hinaus an den vom Auftraggeber angelieferten Gegenständen, insbesondere Manuskripte, Rohmaterialien usw. ein Zurückbehaltungsrecht gem. § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu. Die von Edit-cam Andreas Dahlmann zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten und speziell angefertigten Betriebsgegenstände, insbesondere hergestellte Filme, Klischees, Lithographien und Datensätze bleiben, auch wenn sie gesondert in Rechnung gestellt werden, Eigentum von Edit-cam Andreas Dahlmann und werden nicht ausgeliefert.. Eine Schadensersatzpflicht unsererseits für die Löschung von uns erstellter Datensätze ist nicht gegeben. Das Copyright für alle Vertragserzeugnisse, Designs, Entwürfe, Composings, Fotografien etc. (auch digitaler Art) liegt generell bei Edit-cam Andreas Dahlmann. Es kann unter ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung und gegen Berechnung hierzu zählt auch eine separate Ausweisung dieser Position auf Angebot, Auftragsbestätigung und Rechnung - an den Auftraggeber übertragen werden. Die Übertragung der Nutzungsrechte für das Vertragsobjekt an den Auftraggeber berechtigt ihn aber nicht, Bestandteile oder Gestaltungselemente für andere Nutzungen zu verwenden, ohne dafür die ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Auftragnehmers einzuholen. Verstöße gegen die gesetzlichen und vertraglichen vereinbarten Urheber- und Nutzungsrechte berechtigen Edit-cam Andreas Dahlmann, von anderen mit dem Auftragnehmer geschlossen Verträgen fristlos zurückzutreten und Schadenersatzforderungen gemäß der gültigen Rechtsprechung auf dem Rechtswege geltend zu machen. Edit-cam Andreas Dahlmann kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf seine Firma hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat. Zudem darf Edit-cam Andreas Dahlmann mit allen Ertragserzeugnissen Eigenwerbung ohne Einschränkung betreiben.

 

  • 12 Konkurrenzausschluß und Exklusivrechte

 

Edit-cam Andreas Dahlmann gewährt grundsätzlich keinen Branchen- oder Konkurrenzausschluß. Exklusivrechte an Vertragserzeugnissen können dem Auftraggeber nach Absprache und gegen Berechnung eingeräumt werden.

 

  • 13 Haftung

 

Der Auftraggeber haftet allein für die Verletzung der Urheberrechte Dritter. Der Auftraggeber hat Edit-cam Andreas Dahlmann von allen Ansprüchen Dritter wegen solcher Rechtsverletzungen freizustellen Edit-cam Andreas Dahlmann haftet nicht für die rechtliche/wettbewerbsrechtliche Richtigkeit von inhaltlichen Bestandteilen, Produkt- oder Werbeaussagen und ist hierzu in keinem Fall zur rechtlichen Beratung befugt oder verpflichtet. Sollte vom Auftraggeber eine rechtliche Prüfung von Vertragsprodukten ausdrücklich gewünscht werden, haftet der Auftragnehmer für das Ergebnis der rechtlichen Prüfung nicht. Die durch die rechtliche Prüfung entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Für eventuelle Abmahnungen Dritter gegen Edit-cam Andreas Dahlmann oder rechtliche Verfügungen gegen dessen Vertragsprodukte oder deren Inhalt haftet der Auftraggeber. Der Auftraggeber stellt Edit-cam Andreas Dahlmann ausdrücklich von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei. Im übrigen haftet Edit-cam Andreas Dahlmann für die Durchführung und Erfüllung des Auftrages nach den gesetzlichen Kauf- oder Werkvertragsvorschriften.

 

  • 14 Erfüllungsort und Gerichtstand

 

Erfüllungsort für alle sich aus der Geschäftsverbindung ergebenden Verbindlichkeiten ist der eingetragene Sitz des Auftragnehmers. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesse ist ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers. Bei Auftraggebern mit Sitz im Ausland gelten die Bestimmungen des EU-Handelsrechts.

 

  • 15 Salvatorische Klausel

 

Durch die etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.